Was Sie damit fahren dürfen
Klasse A1 berechtigt zum Führen von Leichtkrafträdern bis 125 ccm Hubraum und 11 kW Leistung. Mit 16 sind Sie damit auf zwei Rädern unterwegs: handlich, aber mit richtig Fahrspaß.
Wir bauen Ihre Sicherheit Schritt für Schritt auf, vom Übungsplatz bis in den Straßenverkehr. So entwickeln Sie Routine, ohne sich zu überfordern.
Voraussetzungen und Ablauf
Mindestalter ist 16 Jahre. Dazu kommen Sehtest, Erste-Hilfe und ggf. ein ärztliches Attest. Nach dem Theorieunterricht folgen Grundfahraufgaben, Sonderfahrten und die Praxisprüfung.
Laut FahrschAusbO sind bei Ersterwerb 12 Doppelstunden Grundstoff und 4 Doppelstunden klassenspezifischen Zusatzstoff Pflicht, bei Erweiterung 6 plus 4 Doppelstunden (jeweils 90 Minuten). Pflicht in der Praxis sind laut Anlage 4 FahrschAusbO 12 Fahrten: 5 Überland, 4 Autobahn, 3 Dämmerung oder Dunkelheit (jeweils 45 Minuten). Dazu kommen Grundausbildung und Übungsfahrten nach Bedarf.
Ausbildung bei uns
Unsere Ausbildungsmotorräder sind modern und gut gewartet. Sie lernen auf Maschinen, die zum Üben passen und technisch in Ordnung sind.
Übersicht A1
| Fahrzeugklasse | A1 (Leichtkraftrad) |
|---|---|
| Mindestalter | 16 Jahre |
| Fahrzeuge | Leichtkrafträder bis 125 ccm, max. 11 kW |
| Theorie | 12 + 4 Doppelstunden (Ersterwerb) bzw. 6 + 4 (Erweiterung) |
| Praxis | 12 Fahrten: 5 Überland, 4 Autobahn, 3 Dämmerung oder Dunkelheit |
| Übungsstunden | Individuell nach Bedarf und Beurteilung |
| Theorie bei uns | Abends in Braunschweig (Di/Do) und Vechelde (Mo/Mi) |
Fragen? Rufen Sie uns gern an oder schreiben Sie uns. Wir melden uns zeitnah.