Was Sie damit fahren dürfen
Mit A2 dürfen Sie Motorräder mit bis zu 35 kW fahren. Das reicht für Landstraße und Alltag und ist der klassische Mittelweg zwischen A1 und der uneingeschränkten Klasse A.
Nach zwei Jahren Besitz der A2 können Sie mit 20 Jahren auf Klasse A aufsteigen – dann genügt die Praxisprüfung ohne erneute Pflichtausbildung (§ 15 Abs. 3 FeV). Wir beraten Sie gern, ob A2 für Ihren Weg sinnvoll ist.
Voraussetzungen und Ablauf
Sie müssen mindestens 18 Jahre alt sein. Sehtest, Erste-Hilfe und ggf. ärztliches Attest sind Pflicht. In der Praxis üben Sie Grundfahraufgaben, Sonderfahrten auf Landstraße und Autobahn und bereiten sich auf die Prüfung vor.
Laut FahrschAusbO sind bei Ersterwerb 12 Doppelstunden Grundstoff und 4 Doppelstunden klassenspezifischen Zusatzstoff Pflicht, bei Erweiterung 6 plus 4 Doppelstunden (jeweils 90 Minuten). Pflicht sind 12 Fahrten: 5 Überland, 4 Autobahn, 3 Dämmerung oder Dunkelheit. Wechseln Sie von A1 auf A2 vor Ablauf von zwei Jahren, sind nur 6 Fahrten: 3 Überland, 2 Autobahn, 1 Dämmerung/Dunkelheit nötig.
Ausbildung bei uns
Sie trainieren auf gepflegten Fahrzeugen, die zur A2-Ausbildung passen. Wir bereiten Sie gründlich vor, damit Sie sich im Prüfungsgebiet sicher fühlen.
Übersicht A2
| Fahrzeugklasse | A2 (Motorrad bis 35 kW) |
|---|---|
| Mindestalter | 18 Jahre |
| Fahrzeuge | Motorräder mit max. 35 kW |
| Aufstieg | Nach 2 Jahren A2 auf Klasse A (ab 20 Jahren, nur Praxisprüfung) |
| Theorie | 12 + 4 Doppelstunden (Ersterwerb) bzw. 6 + 4 (Erweiterung) |
| Praxis | 12 Fahrten: 5 Überland, 4 Autobahn, 3 Dämmerung oder Dunkelheit; bei Aufstieg von A1: 6 Fahrten: 3 Überland, 2 Autobahn, 1 Dämmerung/Dunkelheit |
| Übungsstunden | Individuell nach Bedarf und Beurteilung |
Fragen? Rufen Sie uns gern an oder schreiben Sie uns. Wir melden uns zeitnah.