Was Sie damit fahren dürfen
Mit Klasse AM dürfen Sie Kleinkrafträder bis 45 km/h fahren, also Roller und Mofas im entsprechenden Leistungsbereich. Für viele ist das der erste eigene Führerschein: handlich, überschaubar und gut für Schule, Ausbildung oder den Weg in die Freizeit.
Bei uns nehmen wir uns Zeit, bis Sie sich auf dem Roller wirklich sicher fühlen. Wir üben nicht nur für die Prüfung, sondern für den Alltag auf den Straßen in Braunschweig und Vechelde.
Voraussetzungen und Ablauf
Sie können ab 15 Jahren starten. Voraussetzung sind Sehtest, Erste-Hilfe-Kurs und die gesundheitliche Eignung. Danach folgen Theorieunterricht, praktische Ausbildung und abschließend Theorie- sowie Praxisprüfung.
Laut FahrschAusbO sind bei Ersterwerb 12 Doppelstunden Grundstoff und 2 Doppelstunden klassenspezifischen Zusatzstoff Pflicht, bei Erweiterung 6 plus 2 Doppelstunden (jeweils 90 Minuten). Für die Praxis gelten keine Sonderfahrten auf Autobahn oder bei Dunkelheit wie bei A1 oder B (Anlage 4 FahrschAusbO). Grundausbildung und Übungsfahrten richten sich nach Ihrem Lernstand, eine gesetzliche Mindestzahl gibt es nicht.
Ausbildung bei uns
Sie üben auf gepflegten Schulungsfahrzeugen, die zum Einstieg passen. Kein Stress und kein unnötiges Wiederholen. Fragen klären wir gern persönlich in Broitzem oder Vechelde.
Übersicht AM
| Fahrzeugklasse | AM (Kleinkraftrad) |
|---|---|
| Mindestalter | 15 Jahre |
| Fahrzeuge | Kleinkrafträder bis 45 km/h, Roller, Mofas |
| Theorie | 12 + 2 Doppelstunden (Ersterwerb) bzw. 6 + 2 (Erweiterung) |
| Praxis | Grundausbildung individuell, keine Sonderfahrten (Anlage 4 FahrschAusbO) |
| Übungsstunden | Individuell nach Bedarf und Beurteilung |
| Theorie bei uns | Abends in Braunschweig (Di/Do) und Vechelde (Mo/Mi) |
Fragen? Rufen Sie uns gern an oder schreiben Sie uns. Wir melden uns zeitnah.